|
|
|
|
|
Schlag
Abwehr von Schlagtechniken
|
Es gibt eine Vielzahl von Schlägen, welche ein Angreifer nutzen und einsetzen kann. Wir gegen hier von einem "nicht Kampfsportler" aus. Der normale Durchschnittsangreifer wird aller Voraussicht nach, seine Schläge in Richtung Kopf des Verteidigers platzieren. Hier einige Arten von Schlägen aus dem Boxsport:
- GeradeDie Gerade ist ein Direktstoß mit der Faust. Das Becken, die Schulter und der Arm werden dabei zum Verteidiger gedreht, während die Faust auf dem kürzesten Wege ins Ziel trifft.
- SeitwärtshakenSeitwärtshaken werden aus einer kürzeren Distanz zum Verteidiger geschlagen und die Schlaghand beschreibt eine Kreisbewegung.
- AufwärtshakenEin Aufwärtshaken, im Boxsport Uppercut genannt, ist ein Schlag, welcher als Ziel meist das Kinn des Verteidigers hat und daher im Volksmund auch als Kinnhaken bekannt ist. Die umstürzlerische Kraft dieses Stoßes kommt nicht nur aus der Armmuskulatur, sondern aus einer Drehbewegung des gesamten Oberkörpers. Beim Schlag streckt sich der Angreifer.
- SchwingerEin Schwinger ist ein Schlag, der durch eine bogenförmige Bewegung der Hand vorbereitet wird, was dessen Intensität erhöht. Bei Schwinger wird weit ausholt, hierdurch wird die Schlagkraft wesentlich gesteigert.
Zum anderen gibt es die weniger aggressiven Schläge wie das Schubsen oder auch die klassische Ohrfeige. Die Ohrfeige ist ein von der Seite geführter Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht eines Anderen. Die Anwendung einer Ohrfeige kann bei einer Anzeige durch den Betroffenen zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung in Tateinheit mit einer tätlichen Beleidigung führen (eine leichte Ohrfeige, welche die „körperliche Unversehrtheit“ nur unerheblich beeinträchtigt, stellt keine Körperverletzung dar, erfüllt in der Regel jedoch immer den Tatbestand der tätlichen Beleidigung).
Bei der Abwehr von Schlägen und Boxhieben ist die Verteidigungstechnik immer situations- und hintergrundabhängig und sollte stets unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gewählt werden. Ein "kleiner Rempler" rechtfertigt z.B. nicht das Brechen des Handgelenks!
|